40 Millionen für die Kleinen

Ab Ende des Mutterschaftsurlaubs sollen allen Zuger Kindern entsprechende Betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Bild: Maria Schmid
Mit den OECD-Mehreinnahmen will der Regierungsrat die Kinderbetreuung massiv unterstützen. Dies soll der Standortförderung dienen.
Von: Florian Hofer
«Für Familien ist das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter von grosser Bedeutung», heisst es in einer Medienmitteilung. Lange Wartelisten, fehlende Plätze und hohe Kosten stellten Erziehungsberechtigte oft vor Herausforderungen.
Die Zuger Regierung hat sich dieser Probleme angenommen und ein umfängliches Massnahmenpaket zur Verbesserung der Kinderbetreuung im Kanton erstellt. Mit jährlich 40 Millionen Franken pro Jahr – die voraussichtlich aus den OECD-Mindeststeuereinnahmen finanziert werden können – möchte er die Standortattraktivität des Kantons Zug weiter fördern und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Sowohl das kantonale Kinderbetreuungs- wie auch das kantonale Schulgesetz sollen entsprechend angepasst werden.
Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Einkommen
Neu sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab Ende des Mutterschaftsurlaubs bis zum Abschluss der Primarstufe sicherzustellen. Dies bedeutet, dass auf Wunsch für jedes Kind in diesem Alter in seiner Gemeinde ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss.
Zusätzlich zum Ausbau soll die Kinderbetreuung günstiger werden. Im Vorschulbereich soll der Kanton neu einen Drittel der durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten der Zuger Erziehungsberechtigten übernehmen. Dieser Kantonsbeitrag soll allen Erziehungsberechtigten zugutekommen. Der Kantonsbeitrag wird den Erziehungsberechtigten also unabhängig von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Das System soll mit Betreuungsgutscheinen organisiert werden.
Der Antrag zur Änderung des Kinderbetreuungs- sowie des Schulgesetzes ist nun bis Ende August in der externen Vernehmlassung.